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Aktuelles

Wir haben die Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter) erhalten. Diese stellt für unsere Kunden sicher, dass ein ausreichender Schutz bei Vermögensschäden besteht und wir uns regelmäßig fortbilden. Wir legen bereits seit mehreren Jahren großen Wert auf eine fachliche Qualifikation und bilden uns regelmäßig fort. Hier einige Nachweise für die regelmäßige Fortbildung unserer Mitarbeiter: