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Wir haben die Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter) erhalten. Diese stellt für unsere Kunden sicher, dass ein ausreichender Schutz bei Vermögensschäden besteht und wir uns regelmäßig fortbilden. Wir legen bereits seit mehreren Jahren großen Wert auf eine fachliche Qualifikation und bilden uns regelmäßig fort. Hier einige Nachweise für die regelmäßige Fortbildung unserer Mitarbeiter:

Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Herr Dirk Wloka wurde für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 als Prüfer in den Prüfungsausschuss der Industrie- u. Handelskammer zu Coburg für die Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes berufen.
Berufung_Prüfer_IHK.pdf
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